Lerntherapie ist eine Privatleistung. Es besteht allerdings unter Umständen die Möglichkeit, die Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzusetzen.
Außerdem können Eltern die Kosten für eine Förderung über das Jugendamt erstattet bekommen, wenn ein Kind eine Dyslexie oder Dyskalkulie hat. Dafür muss ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist eine vorausgegangene Diagnostik und der Nachweis, dass die seelische Gesundheit des Kindes von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht oder wenn die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sein könnte. Siehe dazu SGB VIII – § 35a.
Für Familien mit sozialem Unterstützungsanspruch besteht die Möglichkeit der Finanzierung über das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie dazu mehr Informationen.